für
- Treppenräume (RWA-Anlagen / Rauchabzugsöffnungen gemäß LBO)
- Dachflächen
- Außenwände
- Aufzugsschächte (zugelassene RWA-Kuppeln)
Auf Grundlage einer Auslegung der NRA-Anlagen gemäß der DIN 18232-2 bzw. den baurechtlichen Vorgaben, der Baugenehmigung oder den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes erfolgt meine Prüfung in Bezug der Konformität über:
- Auslegungs-Berechnungen
- Komponentenauswahl
- Anordnungen der NRA-Geräte im Dach / Außenwände
- Einbau in Dachflächen / Außenwände
- Zuluft- / Nachströmflächen
- Handauslösekästen
- NRA-Zentralen
- Elektrische- / Pneumatische Leitungsverlegungen
- Dokumentationsunterlagen
Nach einer örtlichen Inaugenscheinnahme der Anlagen, erhalten Sie gemäß Vorgabe der Technischen Prüfverordnung einen umfassenden Prüfbericht zum Nachweis für die zuständige Bauaufsicht.
