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für

  • Treppenräume (RWA-Anlagen / Rauchabzugsöffnungen gemäß LBO)
  • Dachflächen
  • Außenwände
  • Aufzugsschächte (zugelassene RWA-Kuppeln)

Auf Grundlage einer Auslegung der NRA-Anlagen gemäß der DIN 18232-2 bzw. den baurechtlichen Vorgaben, der Baugenehmigung oder den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes erfolgt meine Prüfung in Bezug der Konformität über:

  • Auslegungs-Berechnungen
  • Komponentenauswahl
  • Anordnungen der NRA-Geräte im Dach / Außenwände
  • Einbau in Dachflächen / Außenwände
  • Zuluft- / Nachströmflächen
  • Handauslösekästen
  • NRA-Zentralen
  • Elektrische- / Pneumatische Leitungsverlegungen
  • Dokumentationsunterlagen

Nach einer örtlichen Inaugenscheinnahme der Anlagen, erhalten Sie gemäß Vorgabe der Technischen Prüfverordnung einen umfassenden Prüfbericht zum Nachweis für die zuständige Bauaufsicht.

Hauke Fäseler Portrait

Hauke Fäseler

Diplom-Ingenieur
Prüfsachverständiger für RWA-Anlagen

Tel.: 0171 / 870 26 18
Mail: hauke.faeseler@web.de