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für

  • Räume (innenliegende Flure / Einkaufzonen / Industriebereiche)
  • Garagen

Auf Grundlage einer Auslegung der MRA-Anlagen gemäß der DIN 18232-5 bzw. den baurechtlichen Vorgaben, der Baugenehmigung oder den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes erfolgt meine Prüfung in Bezug der Konformität über:

  • Auslegungs-Berechnungen
  • Komponentenauswahl
  • Anordnungen der MRA-Geräte im Raum / Dach / Außenwände / Garagen
  • Zuluft- / Nachströmflächen
  • Automatische Auslösekomponenten / Handauslösekästen
  • MRA-Zentralen
  • Elektrische Leitungsverlegungen
  • Brandschutzklappen / Entrauchungsklappen
  • Dokumentationsunterlagen

Nach einer örtlichen Inaugenscheinnahme der Anlagen, erhalten Sie gemäß Vorgabe der Technischen Prüfverordnung einen umfassenden Prüfbericht zum Nachweis für die zuständige Bauaufsicht.

Hauke Fäseler Portrait

Hauke Fäseler

Diplom-Ingenieur
Prüfsachverständiger für RWA-Anlagen

Tel.: 0171 / 870 26 18
Mail: hauke.faeseler@web.de